Tätigkeitsprofil
Meine Spezialisierung für Ihren Erfolg.
Was den Patienten beim Arzt eine Selbstverständlichkeit ist, wird bei vielen Mandanten bei der Auswahl des Rechtsanwalts noch unterschätzt. Oftmals benötigen Sie einen Spezialisten, zumindest aber einen erfahrenen und einschlägig versierten Anwalt, um Ihre Interessen Optimal durchzusetzen.
Sie gehen ja schließlich auch nicht mit einer Bänderdehnung zum Zahnarzt, oder?
So gibt es auch für Juristen verschiedenste Gebiete mit unterschiedlichsten Verfahrensabläufen, rechtlichen Vorgaben, Sondernormen oder relevanten gerichtlichen Entscheidungen. Hier können Sie als Anwalt nicht in allen Rechtsbereichen den Mandanten bestmöglich vertreten, auch wenn das grundsätzliche „Handwerkszeug“ ähnlich ist.
Ich jedenfalls möchte meine Mandanten optimal beraten und vertreten. Daher habe ich meine Tätigkeitsschwerpunkte auf die nachfolgenden Rechtsgebiete gelegt:
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate und vertrete ich meine Mandanten, sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite außergerichtlich sowie Bundesweit vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und auch vor dem Bundesarbeitsgericht. Ich verfüge dabei über ein breites Erfahrungsspektrum in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Durch meine langjährige Anwaltstätigkeit auf beiden Seiten, sowohl für Arbeitgeber aber auch für Arbeitnehmer bin ich bestens mit den jeweiligen Strategien vertraut und kann mich daher in die Lage und Argumentationssituation der jeweiligen Gegenseite versetzen. Dies kann gerade im Arbeitsgerichtsverfahren in erheblichem Maße zu erfolgreichen Vergleichsverhandlungen beitragen.
Außerdem biete ich verschiedene Fortbildungsleistungen für mittelständische Unternehmen an, um die Personalabteilung über Möglichkeiten und Risiken zu schulen.
Üblicherweise wird anwaltliche Beratung zu folgenden Bereichen des Arbeitsrechts benötigt:
- Arbeits- und Ausbildungsvertragsentwurf
- Abmahnung
- Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag
- Befristungskontrolle zeitlich befristeter Arbeitsverträge
- Fristlose sowie ordentliche Kündigung
- Sozialauswahl
- Mutterschutz und Elternzeit
- Schwerbehindertenschutz und Fragen zur allgemeinen Gleichbehandlung
- Schutz des Auszubildenden
- Arbeitszeugnisanspruch
- Mehrarbeit und Überstunden
- Mobbing und Diskriminierung
- Eingruppierung und Umgruppierung
- Entgeltfortzahlungsansprüche
- Urlaubsansprüche
- Betriebsratsanhörung und Beteiligung
- Lohnansprüche
Gerade als Arbeitnehmer ist man hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben ohne einschlägiges Fachwissen. Grundsätzlich gilt für Sie: Handeln Sie, lassen Sie sich beraten, aber vor allem: HANDELN SIE UMGEHEND! So müssen Sie z.B. für eine Abwehr einer Kündigung innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung vor dem Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage erhoben haben. Sonst ist die Kündigung in aller Regel unangreifbar und damit wirksam, selbst wenn diese noch so unberechtigt war. Auch gibt es arbeitsvertragliche Ausschlussfristenregelungen, die eine kurze Fristensituation zur Folge hat. Sie sollten und müssen sich als schnell entscheiden,
Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit in diesem Rechtsgebiet und der zusätzlichen Qualifikation als Immobilienconsultant (IHK) konnte ich tiefgreifende Erfahrungen sammeln und dadurch den Mandanten auf diesem Rechtsgebiet versiert beraten. Dabei berate ich ebenso Mieter als auch Vermieter in miet- und pachtrechtlichen Angelegenheiten.
Miet- und Pachtverträge sind fester Bestandteil unseres gemeinsamen Lebens. Doch obwohl millionenfach Mietverhältnisse existieren, bestehen überaus komplexe und komplizierte rechtliche Regelungen und sich fortentwickelnde Rechtsprechung. So waren als Konsequenz einer gerichtlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofes fast sämtliche Wohnungsmietverträge mit einschlägiger Renovierungsklausel von dieser Änderung der Rechtsprechung betroffen. Nach einschlägigen Quellen führte alleine dieser Rechtssprechungswandel zu einer Unwirksamkeit dieser Klausel in ca. 90 % aller Altfälle. Was über Jahre und Jahrzehnte der Rechtsprechung genügte, wurde mit einem Male unwirksam. So blieben Vermieter auf erheblichen Renovierungskosten bei Beendigung des Mietverhältnisses sitzen.
Ebenso sind Mietverträge zum Schutz des Mieters nur in Ausnahmefällen durch den Vermieter ordentlich kündbar, so hauptsächlich bei Eigenbedarf. Hier führen lange Kündigungs- und Erwiderungsfristen oftmals zu erheblichen Verzögerungen bei Beendigungen der Mietverhältnisse, wenn die Mandanten nicht von Anfang an richtig begleitet werden.
Auch im Rahmen der Abwicklung von Mietvertragsverhältnissen sind oftmals kurze Fristen und strenge Nachweispflichten zu beachten. Hier gilt es mit Übergabeprotokollen und Schadensnachweisen eigene Ansprüche zu sichern und kurzfristig geltend zu machen, zum Teil bestehen auch hier Fristen von wenigen Monaten.
Alleine dies zeigt, wie wichtig es ist, aktuelle Rechtsprechung bei einer Entwicklung oder Beendigung eines Mietvertragsverhältnisses zu berücksichtigen. In vielen Fällen genügen die „0815“ Entwürfe nicht den gelebten Besonderheiten. Ist erstmal ein Mietvertragsverhältnis begründet, muss sich der Vermieter daran festhalten lassen. Auch hier kann eine Prüfung zu Beginn des Vertragsverhältnisses, aber auch zur Vertragsbeendigung die Möglichkeiten und Ansprüche aufzeigen und somit Kosten sparen.
Schwerpunktmäßig berate ich im Mietrecht und Pachtrecht im Hinblick auf
- Mietvertragsentwürfe
- Zahlungsverzug bei Kautionszahlung
- Zahlungsverzug bei Mietzinszahlung
- Außerordentliche sowie ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses
- Eigenbedarfskündigung
- Mietminderung wegen erheblicher Mängel
Zu Betriebskostenabrechnungen berate ich grundsätzlich nur Vermieter, da es sich in den meisten Fällen auf Seiten der Mieter um sehr geringe Ansprüche handelt, die in vielen Fällen von den zu erwartenden Anwaltskosten aufgezehrt werden. Das Kosten- Nutzenrisiko ist in diesen Angelegenheiten für die Mandanten einfach zu schlecht, selbst bei Obsiegen des Mandanten sind die Anwaltskosten in aller Regel so hoch, dass der Mandant davon nichts hat. Hier gilt meine Philosophie nur Mandate anzunehmen, die auch tatsächlich für den Mandanten einen Mehrwert bringen.
Egal ob Sie sich mit Immobilien mit Alleineigentum oder als Wohnungseigentum beschäftigen, hier ist viel Fingerspitzengefühl und vor allem Erfahrung notwendig. Immobilien machen meistens den mit Abstand erheblichsten Teil des Vermögens aus. Umso genauer Bedarf sowohl eine Kauf- als auch ein Verkaufsentscheidung einer optimalen rechtlichen Beratung und Betreuung. So können schon wenige Sätze und kleine Klauseln in einem Kaufvertrag einen erheblichen Unterschied in den Gewährleistungsrechten oder sonstigen Ansprüchen ausmachen. Selbst wenn manche Klauseln vom Verkäufer oder Notar vorgegeben werden, sollten Sie sich der Konsequenzen bewusst sein. So können Sie im Vorfeld je nach Vertragsentwurf entscheidend Einfluss nehmen oder wichtige Informationen, z.B. bei der Gemeinde einholen. Schon alleine anstehende Erschließungskosten etc. können die finanziellen Planungen ins Ungleichgewicht bringen.
Lassen Sie sich also bei einem Immobilienerwerb oder einer Veräußerung kompetent beraten. Die Kosten einer anwaltlichen Beratung wiegen im Verhältnis zu damit abwehrbaren Risiken und Gefahren gering.
Das Verkehrsrecht ist für einen Anwalt ein sehr überschaubares Rechtsgebiet, weshalb es von vielen Anwälten mitbetreut wird. In den überwiegenden Fällen sind Ansprüche wegen oder aus einem Verkehrsunfallgeschehen Gegenstand des anwaltlichen Mandats. Weiterer Schwerpunkt sind Bußgeld- und Verwarnungsgeld sowie Ordnungswidrigkeitsverfahren, diese wiederum aufgrund von Falschparkens, Geschwindigkeitsübertretungen oder Alkoholkonsums.
Während der Mandant in aller Regel selten mit solchen Verfahren in Kontakt kommt, ist dies für mich als Ihr Anwalt eine tagtägliche Aufgabe, welche ich für Sie schnell, effektiv und oftmals mit sehr guten Ergebnissen erledigen kann.
Insbesondere in Verkehrsunfällen und den dahinter stehenden Schadenersatzansprüchen kommt es darauf an, dass Sie keine Fehler machen und mir von Anfang an die Angelegenheit als kompetenter Anwalt überlassen. Für Verkehrsunfallmandate habe ich Ihnen im Downloadbereich einen Fragebogen zur Verfügung gestellt. So können fehlerhafte oder widersprüchliche Angaben vermieden und damit unnötigen Zeitaufwand, schlimmstenfalls eine Reduzierung berechtigter Schadenersatzansprüche verhindert werden.
Und das Beste: Sollten Sie nicht an einem Verkehrsunfall schuld sein, hat die gegnerische Haftpflichtversicherung für die Anwaltskosten aufzukommen.
Schwerpunktmäßig werde ich im Verkehrsrecht zu folgenden Bereichen mandatiert:
- Schadenersatzansprüche und -Abwehr nach Verkehrsunfällen
- Bußgeldverfahren, Ordnungswidrigkeitsverfahren
- Schmerzensgeldansprüche
- Führerscheinsicherstellungen
- Einträge im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg (früher Verkehrszentralregister)
Grundlage der bisher aufgezählten Rechtsgebiete ist das allgemeine Zivilrecht, in welchem es weitere Rechtsbereiche gibt, in welchen ich Sie als Mandant berate und Ihre Interessen durchsetze. Hierzu gehört schwerpunktmäßig der Forderungseinzug. Dabei haben Sie einen zivilrechtlichen Anspruch, deren Herkunft aus vielen (zivilrechtlichen) Bereichen stammen kann, sei es zum Beispiel aus Kaufrecht, Werkvertragsrecht, aus Leihe, Darlehen oder Bürgschaft, ungerechtfertigter Bereicherung oder allgemeinen Schadenersatzansprüchen. In allen Fällen kann ich für Sie eine interessensgerechte Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche vornehmen.