Mandatsablauf und Kosten

Oftmals haben Mandanten eine Vielzahl von Fragen zum allgemeinen Ablauf der Betreuung Ihres Mandates. Ebenso haben die Mandanten zunächst Angst, sich überhaupt an einen Anwalt zu wenden, da Sie ihre eigene Erfolgswahrscheinlichkeit nicht abschätzen können und hohe anwaltliche Forderungen scheuen.

Diese Angst möchte ich Ihnen nehmen.

Grundsätzlich werde ich in einem ersten Gespräch, üblicherweise telefonisch, den Beratungsbedarf abklären und gemeinsam mit Ihnen den Handlungsbedarf festlegen. In diesem Zusammenhang werde ich entscheiden, welche Unterlagen und Dokumente notwendig sind und diese bei Ihnen anfordern.

Die anfallenden Kosten und das Kostenrisiko werde ich mit Ihnen je nach Begebenheiten des Falles besprechen.

Sollten Sie rechtschutzversichert sein, werde ich für Sie kostenfrei Deckungsschutz bei Ihrer Rechtschutzversicherung anfragen. Im Falle eines bestehenden Deckungsschutzes müssen Sie für meine Tätigkeit dann lediglich die mit der Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen.

Sollten Sie keine Rechtschutzversicherung besitzen, würden wir detailliert die zu erwartenden Kosten besprechen. In der Regel fallen für eine ausführliche Erstberatung und Prüfung Ihrer Anliegen die üblichen Sätze nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Höhe von 190,00 € zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer an. Diese Kosten erhebe ich nur, sollte sich nach Ihrer einführenden Darlegung des Sachverhaltes ein vernünftiges Erfolgspotential ergeben.

Insgesamt lautet die Devise: Rufen Sie mich an und lassen Sie uns über Ihr Problem reden. Gerne höre ich mir Ihr Problem an , danach entscheiden wir gemeinsam, ob eine Beratung, eine Betreuung oder eine gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche sinnvoll und erfolgsversprechend sind.

Je nach Mandat kann es erforderlich oder zweckmäßig sein, unabhängig von den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes gesonderte Honorarvereinbarungen zu schließen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Streitwerte des Mandates sehr hoch wären bei vergleichbar wenig Arbeit, oder aber, wenn bei einem vergleichsweise geringen Streitwert ein erheblicher Arbeitsanfall verbunden wäre. Im Ergebnis ist für den Aufwand der Prozessführung egal, ob Sie z.B. einen Verkehrsunfall mit einem alten VW Käfer, oder mit einem neuen Porsche haben. Der Aufwand für den Anwalt ist der Gleiche, die Bezahlung kann aber, je nach Streitwert unangemessen hoch oder niedrig sein. Beides muss und soll nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berücksichtigt werden.

Bei mir erwarten Sie keine versteckten Kosten, Sie können jederzeit das Kosten/Nutzen-Risiko selbst bewerten. Hier erfolgt eine enge Absprache verbunden mit größtmöglicher Transparenz.